Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz für Erwachsene:
Für Erwachsene biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach dem HpG an.
Wenn unsere Bewältigungsstrategien nicht mehr ausreichen, dann ist es oft hilfreich sich Unterstützung an die Seite zu holen, um wieder Zufriedenheit im Leben und Alltag zu erleben.
Das Angebot meiner Praxis richtet sich generell an Menschen mit
Reaktionen auf äußere Belastungen
persönlichen Krisen
Depressionen
Burnout-Syndrom
Sozialer Phobie
Angstzuständen (u. a. Panikattacken, generalisierte Angststörung)
Persönlichkeitsstörungen
psychosomatischen Beschwerden und zu bewältigenden Krankheiten
Traumata (PTSD)
Besonders am Herzen liegt es mir, dass Sie sich hier wohl fühlen und dass wir gemeinsam den bestmöglichen Weg zur Lösung Ihrer Probleme und für ein gesundes Lebensgefühl finden.
Wer übernimmt die Kosten?
Für die Psychotherapie n.d. Heilpraktikergesetz gilt weiterhin, dass es keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass Sie i.d.R. Selbstzahler sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können.
Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Das Abklären der Kassenfinanzierung muss der Patient/die Patientinnen selbst tätigen.
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